Funkbetrieb:
Grundlagen Abwicklung Sprechfunkverkehr (PDV 810.3)
- Der Sprechfunker hat alle wichtigen Meldungen und Informationen schriftlich zu dokumentieren.
- Der Einsatzleiter bestimmt den Inhalt von Nachrichten.
- Bei Dienstfahrten (z. B. Bewegungsfahrt) ist das Funkgerät einzuschalten.
- Eine Abmeldung (und später Anmeldung) bei der "Leitstelle Trier" erfolgt nur, wenn das Fahrzeug außerhalb der Hörweite der Sirene verlassen wird und wenn das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist (z. B. Werkstatt).
- Beim Verlassen und Wiedereintreffen im Funkverkehrsbereich Bitburg-Prüm ist dies der Leitstelle Trier mitzuteilen.
- Ein Kanalwechsel darf nur auf besondere Anweisung durchgeführt werden.
- Es ist langsam, deutlich und nicht zu laut zu sprechen.
- Die durchgegebenen Meldungen sollen so kurz wie möglich und so umfassend wie nötig sein.
- Es dürfen nur Nachrichten übertragen werden, die dienstlichen Charakter haben.
- Wichtige Dinge (z. B. Einsatzstelle) sind zu wiederholen.
- Höflichkeitsfloskeln sind zu unterlassen unterbleiben (kein "Bitte", "Danke", keine Begrüßungen, etc.)
- Der Gesprächspartner ist zu siezen.
- Namen und Dienstrangbezeichnungen sollen nicht genannt werden.
- Sätze sind mit dem Wort "kommen" abzuschließen.
Meldungsarten
Welche Meldungen an die Teilnehmer, die Leitstelle oder
die FEZ Kyllburg abzugeben sind, ergibt sich aus dem jeweiligen
Einsatzgeschehen.
Aber: Damit sich die einsatzleitenden Stellen jederzeit ein Bild über die Lage machen
können, sind vom Sprechfunker immer die sog. Meldungsarten abzusetzen.
Bei Erstalarm über Funk ist die einsatzleitende Funkstelle bis zur Besetzung der FEZ Kyllburg (Rufname "Florian Kyllburg") die
"Leitstelle Trier".
Meldungsarten (PDV 810.3):
- Meldung nach Alarmierung: Erfragen der Einsatzstelle bei der "Leitstelle Trier" oder "Florian Kyllburg" (siehe ggf. auch Hinweise am Armaturenbrett).
- Ausrückmeldung: Meldung Ausfahrt Gerätehaus und Stärke
- Eintreffmeldung: Meldung Ankunft Einsatzstelle
- Lagemeldung
- Nachforderungen: je nach Einsatzgeschehen ggf. notwendig
- Schlussmeldung: Abfahrt von der Einsatzstelle melden
- Einrückmeldung: Einfahrt ins Gerätehaus melden
- Bereitmeldung: Einsatzbereitschaft melden
Einrück- und Bereitmeldung können ggf. zusammengefasst werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr aufgerüstet werden muss (z. B. Atemschutzflaschen füllen, Schläuche wechseln etc.).